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ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG / VERWERTUNG / KEINE SPERRFRIST
Gegenwärtig setzen wir uns auf parlamentarischer und regionaler Ebene im Verbund mit anderen Behindertenorganisationen dafür ein, dass eine verbesserte Datenlage zu den in einzelnen Fällen fast nicht zu bewältigenden Engpässen in Heimen geschaffen wird. Eine Clearingstelle im Kanton Zürich könnte verhindern, dass durch Mehrfachmeldungen ein falsches Bild entsteht. Aber dann muss man handeln! Der Kanton Zürich kann doch für seine behinderten Menschen ein dach schaffen!!!
Die gesetzgeberischen Anschlussarbeiten zur neuen Finanzordnung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit Bereinigung und Klärung zahlreicher Schnittstellen und Kompetenzen ist auch für insieme Kanton Zürich von grosser Bedeutung, wird doch der Kanton zu einem viel bedeutenderen Partner als vorher. Diesen Prozess begleitet eine Projektgruppe der Präsidentenkonferenz sehr aktiv über Jahre im Interesse der Menschen mit einer geistigen Behinderung und der Angehörigen.
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereine von insieme Kanton Zürich wird immer anspruchsvoller. Gerade die optimale Kommunikation zwischen den Teilzeit- und Voll-Sekretariaten und den nebenamtlichen PräsidentInnen ist nicht einfach (flüssiger Arbeitsablauf, Abgabe von Kompetenzen etc.). Deshalb treffen sich die Sekretariatsangestellten regelmässig und suchen auch den Austausch mit der Präsidentenkonferenz. Synergien, wohin man blickt! Im Interesse der Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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